- verloben
- ver|lo|ben [fɛɐ̯'lo:bn̩] <+ sich>:
(öffentlich) die Absicht kundgeben, jmdn./einander zu heiraten:wir haben uns verlobt; ich verlobte mich mit der Tochter des Nachbarn.
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ver|lo|ben 〈V.; hat〉I 〈V. tr.; veraltet〉 jmdn. (mit) jmdm. \verloben jmdn. jmdm. zur Ehe versprechen ● man verlobt die österreichische Prinzessin (mit) einem italienischen PrinzenII 〈V. refl.〉1. sich \verloben eine Verlobung eingehen, schließen2. sich mit jmdm. \verloben jmdm. (offiziell) versprechen, ihn zu heiraten● er hat sich gestern mit ihr verlobt; sie ist seit einem halben Jahr verlobt; sie ist mit XY verlobt; mein Verlobter mein Bräutigam; meine Verlobte meine Braut[<mhd. verloben „feierlich zur Ehe versprechen“; → geloben]* * *
1. <v. + sich> jmdm. versprechen, ihn zu heiraten; eine Verlobung eingehen:sich heimlich v.;sie hat sich mit ihm verlobt;<auch im 2. Part.:> sie sind seit Jahren verlobt.2. (früher) jmdm. für eine spätere Ehe versprechen:er verlobte seine Tochter [mit] dem Sohn seines Freundes.* * *
ver|lo|ben <sw. V.; hat [mhd. verloben, zu ↑loben]: 1. <v. + sich> jmdm. versprechen, ihn zu heiraten; eine Verlobung eingehen: sich offiziell, heimlich v.; sie hat sich mit ihm, ihrem Jugendfreund verlobt; sie haben sich an Weihnachten verlobt; <auch im 2. Part.:> sie sind seit Jahren verlobt. 2. (früher) jmdm. für eine spätere Ehe versprechen: er verlobte seine Tochter [mit] dem ältesten Sohn seines Freundes.
Universal-Lexikon. 2012.